Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 17.1.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungsantrag S1 - Fristen für Änderungsanträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 03.01.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.01.2019, 11:24 |
S1: Fristen für Änderungsanträge
Antragstext
Einfügen in § 5 Mitgliederversammlungen neuer Punkt 8b:
"Änderungsanträge können nur bis zum Eintritt in die Mitgliederversammlung
gestellt werden. Für die Erarbeitung des Kommunalwahlprogramms kann der
Kreisvorstand die Fristen für die Einreichung von Änderungsanträgen auf bis zu 7
Tage vor der Mitgliederversammlung verkürzen, die Frist ist mit der
Erstversendung des Antrages bekannt zu geben. Änderungsanträge zu zugelassenen
Dringlichkeitsanträgen können bis zum Eintritt in die Debatte gestellt werden.
Änderungsanträge sollen in elektronischer Form gestellt werden."
Begründung
Bisher enthält die Satzung anders als die Satzung des Landes- und des Bundesverbandes keinerlei Antragsschluss für Änderungsanträge zu Anträgen auf Mitgliederversammlungen. Es ist bisher auch während der Debatte noch möglich, Änderungsanträge zu stellen. Den Antragsteller*innen ist es dann häufig nicht mehr möglich, mit den Änderungsanträgen angemessen umzugehen, sie also entweder zu übernehmen, zu modifizieren oder zur Abstimmung zu stellen. Die Debatte wird auf diese Weise häufig sehr unübersichtlich und für unsere Mitglieder nur noch schwer nachvollziehbar. Deshalb sollen die Anträge nach Möglichkeit vor der Mitgliederversammlung gelesen und die Änderungsanträge gestellt werden. Da der Antragsschluss für reguläre Anträge 10 Tage vor der Mitgliederversammlung liegt, bleibt genügend Zeit zum Stellen von Änderungsanträgen.
Insbesondere bei Wahlprogrammen sollte große Sorgfalt auf den Text gelegt werden. Das Programm ist unser Aushängeschild im Wahlkampf. Es wird in der Regel in umfangreichen Sitzungen und Diskussionen von den Arbeitsgemeinschaften unter Mitwirkung vieler Beteiligter erarbeitet. Der Vorstand oder eine andere ehrenamtlich arbeitende Programmgruppe legt dann einen Text vor. Zu diesem sind Änderungsanträge möglich. Um in einem geordneten Verfahren zwischen den ehrenamtlich Tätigen (AG-Leiter*innen, Antragsteller*innen und Vorstand) zu kommen, wird etwas Zeit benötigt, da erfahrungsgemäß sehr viele Änderungsanträge gestellt werden. Ziel ist, dass möglichst viele Anregungen übernommen und eingearbeitet werden können. Dafür werden einige Tage benötigt. Der jeweilige Vorstand soll deshalb eine Frist von bis zu 7 Tagen setzen können. Selbstverständlich soll das Verfahren transparent statt finden, die Frist frühzeitig mitgeteilt und genügend Zeit für das Stellen von Änderungsanträgen gelassen werden.
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